Warnemünde Gestaltungssatzung

Projektdaten
Hansestadt Rostock
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
Zeitraum
2015-2017
Themenfeld "Städtebauliche Denkmalpflege"
Leistungsumfang:

Erstellungeiner Gestaltungssatzung für die Ortslage Warnemünde

 

 


Im Auftrag der Hansestadt Rostock zwischen 2011 und 2017 erfolgte mehrteilige und aufeinander aufbauende städtebauliche Analyse.

Zunächst wurde im Auftrag der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Untersuchung des Warnemünder Kerngebiets, hierbei handelt es sich um die Bebauung längs des Alten Stroms der Warnow, durchgeführt (blauer Bereich, 2011-2012). Diese Untersuchung erfasste als "Denkmalpflegerische Zielstellung" die städtebaulichen und baulichen Strukturen des ehemaligen Fischerorts. Aus dieser Zielstellung wurde durch die Stadt Rostock eine neue Denkmalbereichsverordnung entwickelt, die seit 2013 in Kraft ist und auch als Grundlage gerichtlicher Auseinandersetzung dient.

 

2013-2014 erfolgte dann im Auftrag des Amtes für Stadtplanung eine Ortsbildanalyse der übrigen Stadtbereiche.

Warnemünde ist als Badeort seit dem ausgehenden 19, Jahrhundert in wenigen Jahrzehnten bis in die 1940er Jahre hinein schnell gewachsen.

Die Analyse umfasste die Erfassung der unterschiedlichen Gebietscharakteristika in Bezug auf die städtebaulichen Strukturen und die architektonischen Gestaltwerte der unterschiedlichen Stadtbereiche, die wesentliche Etappen der Entwicklung norddeutscher Städte nachzeichnet (u.a. Gartenstadtelemente, Siedlungen zwischen 1860 und 1940) und in ihren wesentlichen Elementen bis heute erkennbar ist.

Ableitung von Gestaltkriterien für den struktursichernden Umgang mit den unterschiedlichen Bereichen

 

2014-2016 erfolgte die Entwicklung einer Gestaltungs- und Werbesatzung für die unterschiedlichen Bereiche. Die Satzung enthält neben übergreifenden Regelungen acht Teilsatzungen, um den spezifischen Charakter der Teilbereiche zukünftig zu sichern.

 

Als wichtiges Mittel zur Absicherung der Akzeptanz der Satzung hat sich die Bildung eines Arbeitskreises, bestehend aus Vertretern der Denkmalpflege, der der Stadtplanung, dem Ortsbeirat und interessierten Bürgen. Der Satzungstext wurde dabei differenziert diskutiert, Änderungswünsche abgewogen.

 

Die Satzung befindet sich aktuell in Abstimmung.