Wilhelmshaven (VU)

Projektdaten
Stadt Wilhelmshaven, "östliche Altstadt"
Vorbereitende Untersuchung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsptrogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"
Zeitraum
bearbeitet in 2009, 2015 (Überarbeitung)
Themenfeld "Städtebauliche Denkmalpflege"
Leistungsumfang:
Ortsbildanalyse, Stadtbildanalyse
Analyse der stadtbaugeschichtlichen Entwicklung des Gebiets
Städtebauliche Analyse
Analyse der städtebaulichen Strukturmerkmale als zu sichernde Werte
Denkmalpfloegerische Bewertung der Bausubstanz

Überarbeitung der VU in 2015

[in Bearbeitung]


Stadt Wilhelmhaven, östliche Altstadt - Vorbereitende Untersuchung der Innenstadt

Die Stadt Wilhelmshaven beabsichtigte mit dem Stadtgebiet "östliche Altstadt" in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen zu werden. Mit der dazu notwendigen vorbereitenden Untersuchung wurde die re.urban Stadterneuerungsgesellschaft mbH, Oldenburg, beauftragt.

Im Auftrag der Oldenburger Stadterneuerungsgesellschaft re.urban haben wir 2009 eine bauhistorische Untersuchung der Wilhelmshavener Südtstadt durchgeführt. Anlass dieser Untersuchung war das Ziel Stadt Wilhelmshaven in das Förderprogram "Städtebaulicher Denkmalschutz" aufgenommen zu werden.

Wilhelmshaven ist eine der wenigen neuzeitlichen Städtegründungen im deutschsprachigen Raum und neben Bremerhaven (1827) und Ludwigshafen (1853) eine der drei im 19. Jh. neu gegründeten Städte. Darüber hinaus ist sie die einzige rein militärisch motivierte Stadtgründung aus dieser Zeit. Ihre vollständige Neuanlage ohne jegliche Rücksichtnahme auf vorgefundene Strukturen hat im europäischen Kontext eine Sonderstellung. Die drei wesentlichen Merkmale gerade der frühen Planungen, nämlich Militärstützpunkt, Festung und Hafen haben von Anbeginn der Planungen an eine wesentlich klarere Struktur als es der Bereich der 'bürgerlichen Stadt' als viertes Element hat, der zudem mehrfach überplant wurde.
Bauherr Wilhelmshavens war das Königreich Preußen.
Durch Preußen werden das Siedlungsmuster und das strenge Straßenraster vorgegeben, im Vordergrund der Planungen steht jedoch immer der zu errichtende Hafen. Der starken Regulierung der Stadtfigur und der funktionalen Organisation steht als Phänomen gegenüber, dass es kaum regulierende Festsetzungen für die einzelnen Bauten innerhalb des Siedlungsrasters gibt. Tritt der Staat als Bauherr in Erscheinung so handelt es sich um militärfiskalische Verwaltungsbauten, grundlegende Bauwerke der Stadt (z.B. Kirche) oder Werkswohnungsbauten außerhalb des eigentlichen städtischen Zusammenhangs im Bereich des Hafens. Nur in sehr geringem Umfang stehen auf 'städtischem' Gebiet kleine Siedlungsbauten. Dem Gründungsakt (1853) folgt die Festlegung des Hafenstandortes, die Anlage des Straßenrasters und die Verteilung der Funktionen innerhalb des Hafen/Stadtgebietes als quasi militärischer Akt.

Unsere Mitarbeit an dem Projekt umfasste die Analyse der historisch-räumlichen Entwicklung der Stadt, ihrer Stadtgestalt und ihrer Architekturcharaktere als Grundlage der weiteren Planungen.